Leiser, schneller, sicherer!
15.01.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN
Das neue Jahr bringt Änderungen im Straßenverkehrsrecht
Zumindest 2016 wird es auf deutschen Autobahnen keine Pkw-Maut geben: Nachdem die Europäische Kommission Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnete, hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt die Einführung der Abgabe zunächst auf Eis gelegt. Mit welchen wichtigen Veränderungen wir in diesem Jahr dagegen rechnen müssen, schildert Steffen Münchgesang von der Steffens Fahrschule.
„Wenn Sie zu den sportlichen Autofahrern gehören, müssen Sie in Zukunft eventuell leiser treten“, so der Fahrschulinhaber. „Ab Juli dürfen nachträglich eingebaute Klappenauspuffanlagen nicht mehr Lärm verursachen als ein serienmäßiger Auspuff. Ein lautes Aufheulen beim Start wird dann der Vergangenheit angehören.“
Die neue Regelung soll die Lärmbelästigung auf Deutschlands Straßen reduzieren – gut für die Anwohner, schlecht für alle Freizeit-„Rennfahrer“. Wer bereits einen Klappenauspuff besitzt, kann jedoch aufatmen: Nur neu angeschaffte Fahrzeuge sind betroffen; bestehende Anlagen müssen nicht umgerüstet werden. Und die Autohersteller suchen bereits nach Lösungen, die zukünftig beide Seiten befriedigen sollen.
Durchweg positiv dürfte dagegen die Erweiterung des Onlinezulassung-Services aufgenommen werden: „Seit letztem Jahr ist es möglich, sein Fahrzeug über das Internet anzumelden. Ab 1. Januar 2016 können neben Adressänderungen nun auch Wiederzulassungen und allgemeine Zulassungen online vorgenommen werden“, berichtet Steffen Münchgesang. Lange Wartezeiten und überfüllte Zulassungsstellen sind damit hoffentlich bald Geschichte.
Für noch mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen soll ein längeres Erste-Hilfe-Training für Fahrschüler sorgen. „Bisher waren für die Führerschein-Klassen A und B sechs Zeitstunden Unterricht Pflicht“, erläutert Fahrschulinhaber Steffen Münchgesang. „Ab 2016 kommen zwei weitere Stunden hinzu. Der neue Erste-Hilfe-Kurs besteht dann aus neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten.“
Wie wichtig Erste-Hilfe-Kenntnisse im Straßenverkehr sind, wird nach Einschätzung des engagierten Fahrlehrers leider häufig unterschätzt. Seine Empfehlung zum neuen Jahr lautet deshalb: „Frischen Sie Ihr Wissen zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort wieder einmal auf, damit Sie im Falle eines Notfalles kompetent helfen können!“
Fragen zum Umgang mit den Neuerungen in der StVO beantwortet Steffen Münchgesang gern unter der Durchwahl 05231-23315 oder direkt in der Steffens Fahrschule, Lemgoer Str. 53, 32756 Detmold.