Kriminell wider Willen
27.05.2010 | FAHRSCHUL-WISSEN
Das Fahren mit Anhänger kann schnell in einer Straftat enden
Immer wieder landen Autofahrer in der Anhänger-Falle: Gewerblich oder privat steuern sie ein Gespann, geraten in eine Verkehrs-Kontrolle – und mit etwas Pech ist der Führerschein weg. Was ist geschehen? Der Anhänger oder das ganze Gespann haben die zulässige Gesamtmasse überschritten, ab der ein eigener Führerschein notwendig ist.
"Viele Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich strafbar machen, wenn sie schwere Gespanne ohne den dafür vorgeschriebenen Führerschein fahren", weiß Rainer Münchgesang von der Fahrschule Winkler zu berichten. "Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren eines Autos ohne Führerschein." Und das wird mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. Der Fahrzeughalter kann auch bestraft werden, wenn er andere ohne gültige Fahrerlaubnis ans Steuer seines Gespanns lässt – ob bewusst oder fahrlässig.
Denn wer den Führerschein der Klasse B besitzt, darf nur Anhänger ankoppeln, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Beträgt dieses mehr als 750 kg, heißt es rechnen: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein als die Leermasse des PKW; addiert man die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge, darf das Ergebnis höchstens 3.500 kg betragen.
Seit der Einführung der neuen EU-Führerscheine 1999 dürfen Anhänger, die diese Kriterien nicht erfüllen, nur mit einer gesonderten Fahrerlaubnis der Klasse BE mitgeführt werden. „Viele ärgern sich hinterher, den Anhängerführerschein nicht gleich mit gemacht zu haben“, so die Erfahrung von Rainer Münchgesang.
Der engagierte Fahrlehrer sieht hier dringenden Handlungsbedarf und hat deshalb eine Anhänger-Aktion ausgerufen, um Autofahrer umfassend zu informieren. Wer häufiger schwere Gespanne fährt, kann sich hier auch schnell und sicher auf die notwendige praktische Prüfung vorbereiten. "Der Zusatz-Führerschein ist in kürzester Zeit gemacht", verrät Rainer Münchgesang. Für Berufstätige bieten wir die Fahrten natürlich auch nach Feierabend an."
Die Anhänger-Aktion an der Fahrschule Winkler mit besonders günstigen Konditionen für den Führerschein der Klasse BE beginnt am 01.07.2010. Genauere Auskunft erteilt Rainer Münchgesang telefonisch unter 05261-10423 oder unter 05231-23315,sowie direkt in der Fahrschule: Fahrschule Winkler, Paulinenstrasse 11, 32657 Lemgo bzw. Lemgoerstrasse 53, 32756 Detmold
Ein interessantes und wichtiges Angebot für alle, die regelmäßig oder auch nur manchmal Gespanne steuern - egal ob beruflich oder privat. Denn eine Straftat ist schneller begangen als man denkt.
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