Ein Rausch kommt schneller als man denkt!
15.07.2010 | FAHRSCHUL-WISSEN
Fahren unter Medikamenteinfluss kann den Führerschein kosten
Empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg, erloschener Kaskoschutz und sogar Fahrverbot und Freiheitsstrafen können die Folgen von Fahren unter Medikamenteneinfluss sein. Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht so jeder vierte Verkehrsunfall. Kein Wunder, haben doch 80 Prozent der Deutschen keine Ahnung, dass das Mittel, das sie einnehmen, ihr Fahrverhalten beeinflussen kann. Dem Beipackzettel wird häufig keine Beachtung geschenkt.
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnt Steffen Münchgesang, Inhaber der Steffens Fahrschule. „Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzt, sollte den Beipackzettel vorher gründlich durchlesen. Werden Nebenwirkungen wie vermindertes Reaktions- und Konzentrationsvermögen oder Benommenheit angegeben oder wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Medikament das Fahrverhalten beeinträchtigt, muss man das Auto stehen lassen.“
Rund ein Fünftel aller Medikamente wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Wer sich nach der Einnahme ans Steuer setzen will, sollte sich beim Arzt oder Apotheker informieren und den Beipackzettel gründlich durchlesen. Die vorgeschriebene Dosierung muss auf jeden Fall eingehalten werden. Treten trotzdem Beeinträchtigungen auf, z.B. Benommenheit oder verschwommenes Sehen, muss man wohl oder übel auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
Und das gilt auch schon für die Tropfen und Pillen, die wir im Alltag, fast ohne nachzudenken, schlucken. „Rezeptfreie Hustensäfte enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, weiß Steffen Münchgesang. Ähnliches gilt für Schmerzmittel – besonders in Kombination mit Alkohol. Dort, wo „ein Gläschen“ normalerweise nicht viel ausmacht, können schon Aspirin und Paracetamol für schlimme Folgen sorgen.
„Auf Alkohol sollte man bei Medikamenten ganz verzichten“, rät der engagierte Fahrlehrer daher. „Und auch wenn Sie nichts eingenommen haben, können zwei Gläschen bereits zuviel sein. Wissen Sie genau, wann bei Ihnen die zulässigen 0,5 Promille erreicht sind und wollen Sie wirklich bis an diese Grenze gehen? Schon bei 0,3 Promille ändert sich der Fahrstil, ohne dass man es merkt.“
Weitere Informationen zum Thema Medikamente und Alkohol am Steuer bekommen Sie bei Steffen Münchgesang unter der Durchwahl 05231-23315 oder direkt in der Fahrschule: Steffens Fahrschule, Lemgoer Str. 53, 32756 Detmold.