Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Sicher durch die Feiertage/Apps für Biker
15.12.2020 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, ein in jeglicher Hinsicht außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende. Auch wenn wohl die wenigsten Menschen 2020 nachtrauern werden, versprechen die bevorstehenden Feiertage einen versöhnlichen Abschluss. In unserer Rubrik "Rund ums Fahren" widmen wir uns deshalb ganz der (Vor-)Weihnachtszeit und dem bevorstehenden Jahreswechsel. Digitale Technologien erleichtern unseren Alltag heute selbstverständlich in fast allen Lebenslagen, als persönliche Management-Zentrale ist das Smartphone dabei unser ständiger Begleiter. Auch für Biker halten entsprechende Apps vielfältige Angebote bereit: Ob bei der Tourenplanung oder der Suche nach den nächsten kostenlosen Parkplätzen, die Möglichkeiten scheinen schier unbegrenzt. In unseren Biker-News haben wir in diesem Monat deshalb 8 Apps für dich im Gepäck. Erholsame Feiertage, einen guten Rutsch ins neue Jahr und allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Freiheit verschenken !! Mit einem Gutschein für die Fahrausbildung zum Weihnachtsfest
29.11.2020 | FAHRSCHUL-NEWSDu weißt nicht, was Du zum Weihnachtsfest verschenken bzw. Dir wünschen sollst ? Mit einem Gutschein für die Fahrausbildung machst Du andere Menschen bzw. Dich glücklich. Verschenke Freiheit mit einem Gutschein für die Fahrausbildung !!! Das Team von Steffens Fahrschule freut sich auf Dich. *Nur in Verbindung mit einer Neuanmeldung oder einem bereits bestehenden Ausbildungsvertrag mit unserer Fahrschule. Die Preisliste hängt in der Fahrschule aus und kann dort vor Vertragsabschluss eingesehen werden. Es gelten die AGB der Fahrschule.
Mehr erfahren >PKW-Ausbildung nun auch auf Automatik möglich !!!
26.11.2020 | FAHRSCHUL-NEWSAb sofort bietet Steffens Fahrschule die praktische Ausbildung für den PKW-Führerschein auch auf einem VW Polo mit Automatikgetriebe an. Der VW Polo ist sehr handlich und übersichtlich. Das Team von Steffens Fahrschule ist fest davon überzeugt, dass dieser Wagen allen Fahrschülern einen riesigen Spaß bei der Fahrausbildung machen wird. Viel Spaß wünscht , das Team von Steffens Fahrschule
Mehr erfahren >3x pro Woche Theorie-Unterricht in Lemgo
25.11.2020 | FAHRSCHUL-NEWSIn Lemgo bieten wir regelmäßig 3x pro Woche den theoretischen Unterricht an: Montag ab 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr, Breite Str. 23 Donnerstag ab 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr, Breite Str. 23 Freitag ab 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Breite Str. 23
Mehr erfahren >6x pro Woche Theorie-Unterricht in Detmold
24.11.2020 | FAHRSCHUL-NEWSNeu, ganz neu !! Steffens Fahrschule bietet in Detmold insgesamt 6x pro Woche den theoretischen Unterricht an: Montag und Mittwoch ab 18.45 Uhr bis 20.15 Uhr in Detmold-Heidenoldendorf, Bielefelder Str. 258 Dienstag und Donnerstag ab 18.45 Uhr bis 20.15 Uhr in Detmold, Lemgoer Str. 53 Freitag ab 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr in Detmold, Lemgoer Str. 53 Samstag ab 09.00 Uhr bis 10.30 Uhr in Detmold, Lemgoer Str. 53 Die klassenspezifischen Zweiradunterrichte werden nach individueller, terminlicher Vereinbarung durchgeführt.
Mehr erfahren >Sicher durch die Verkehrskontrolle
15.10.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN„Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte!“ Obwohl jeder Autofahrer früher oder später Ziel einer Verkehrskontrolle wird, sind viele Menschen unzureichend über die eigenen Rechte und Pflichten informiert. Alle Nutzer öffentlicher Straßen unterliegen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Zur Überwachung der dort festgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen darf die Polizei grundsätzlich jederzeit einzelne Verkehrsteilnehmer anhalten und kontrollieren. Obwohl eine Verkehrskontrolle weder einen Verdacht geschweige denn ein Fehlverhalten konstituiert, werden selbst gewissenhafte Autofahrer im Kontakt mit dem Gesetzeshüter häufig nervös. Dabei sind der Staatsgewalt bei der Überprüfung von Fahrzeug und Insassen klare Grenzen gesetzt. #userInhaber# von der #userName# vermittelt jeden Tag Verkehrskonformität, sowohl auf der Straße als auch im Seminarraum. Dabei stehen auch Verhalten und Abläufe in einer Verkehrskontrolle auf dem Lehrplan: „Ich rate meinen Schützlingen zunächst, stets die Ruhe zu bewahren und den Beamten höflich, respektvoll und kooperativ zu begegnen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, hat schließlich nichts zu befürchten und gestaltet den Vorgang somit für alle Beteiligten so angenehm wie möglich!“ Die polizeilichen Befugnisse sind klar definiert: Neben der aus Führerschein und Zulassungsbescheinigung bestehenden Dokumentation, können auch Vorhandensein und Zustand von Warndreieck, Warnweste und ordnungsgemäß bestücktem Erste-Hilfe-Koffer Gegenstand einer Verkehrskontrolle sein. Weiterhin müssen bei Bedarf auch HU-Plakette, Reifen, Licht- und Bremsanlagen sowie die Beladung des Fahrzeugs einer Prüfung Stand halten. „Entsprechenden Anweisungen müssen Sie uneingeschränkt Folge leisten, ansonsten drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg“, erklärt #userInhaber#. „Im Bezug auf alle darüberhinausgehenden Maßnahmen haben Sie gegenüber der Polizei hingegen keine Mitwirkungs-, sondern lediglich eine Duldungspflicht.“ Sofern kein begründeter Verdacht oder richterlicher Beschluss vorliegt, sind Autofahrer demnach nicht verpflichtet, einer Untersuchung der eigenen Person, des Handys oder mitgeführter Taschen und Koffer zuzustimmen. Auch ein Atemalkohol-Test und die Entnahme einer Blut- oder Urinprobe kann verweigert werden. Im Eifer des Gefechts belasten sich Beschuldigte durch unüberlegte oder zu freizügige Auskünfte oft selbst. „Wenn die Polizei Sie im Gespräch drängt, genauere Angaben zu einem Sachverhalt zu machen, können Sie die Aussage grundsätzlich verweigern“, rät #userInhaber#. „Sofern Sie aber ein reines Gewissen haben, sollten Sie mitunter auch einer nicht verpflichtenden Maßnahme zustimmen, um den Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Zudem sind die Ordnungshüter wesentlich eher bereit, im Zweifel einmal ein Auge zuzudrücken, wenn Sie ihnen mit Anstand und Respekt gegenübertreten!“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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